Finanzierung
Es besteht eine Vereinbarung mit dem Jugend- und Sozialamt, die Kosten zu übernehmen,
sofern die gesetzlichen Voraussetzungn der Eingliederungshilfe gegeben sind.
Die Entscheidung obliegt dabei dem Sozial- und Jugendamt.-
Zudem besteht die Möglichkeit der Eigenfinanzierung.
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Evtl. sind andere Finanzierungen möglich.
Eine Absprache mit mir ist dazu erforderlich.